Genehmigung

Für gesetzlich Versicherte (in Deutschland) gilt seit 2005 ein neues Zuschuss-System für den Zahnersatz: Krankenkassen zahlen jetzt Festzuschüsse. Der Heil- und Kostenplan des behandelnden Arztes muss allerdings vorher von der Krankenkasse genehmigt werden.

Befundorientiertes Zuschusssystem

Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Befund ab und ist unabhängig von der gewählten Art des Zahnersatzes. Das heißt: Für einen bestimmten Befund gibt es immer denselben Festbetrag als Zuschuss, ganz gleich für welchen Zahnersatz der Patient sich entscheidet.

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Der Festzuschuss deckt ca. 50-65% (je nach Bonus) der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Dies ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist. Der Patient hat mehr Wahlmöglichkeiten als früher, denn er erhält seinen Festzuschuss auch für Therapien, die die Kassen früher nicht mitfinanzierten.

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Genehmigung des HKP

Der Heil- und Kostenplan dokumentiert also den Zahnstatus, die geplante Versorgung, und die voraussichtlich entstehenden Kosten. Er ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für den Patienten ausfällt. In der Regel muss er vor Beginn der Behandlung eingereicht werden. Eine Unterlassung kann den Festzuschuss gefährden. Der genehmigte Plan hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein.